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Baurecht: Abnahme – Umgang mit Verzögerungstricks der Auftraggeberseite


07.07.2026
10:00 – 15:00

Informatik Center Roggentin
Konrad-Zuse-Straße 1 A
18184 Roggentin

Freie Plätze

22

250,00 € Gebühr für Mitglieder (zzgl. USt.)

330,00 € Gebühr für Nicht-Mitglieder (zzgl. USt.)

Referent

RA Dr. jur. Hans-Michael Dimanski

Hinweis: Für E-Club Mitglieder beträgt die Gebühr 125,00 € pro Person zzgl. USt.

Die entgegengesetzte Bedeutung der Abnahme für die Vertragspartner ist oft der Grund für die kreativen Einfälle der Auftraggeberseite, die Abnahme zu verzögern oder zu verweigern. Der Kulminationspunkt im Baugeschehen ist die Abnahme. Kein anderer Moment ist so wichtig wie dieser. Mit der Abnahme stellen sich Rechtswirkungen ein, die für den Auftragnehmer ebenso fundamental sind, wie für den Auftraggeber. Die Praxis kennt viele Beispiele, in denen die Fehler bei der Abnahme dann zu Vergütungsausfällen in Größenordnungen geführt haben. Deshalb ist eine korrekte Abnahme so wichtig für den Erfolg des Werkunternehmers.

Schwerpunkte

• Rechtsinhalt der Abnahme

• Regelungen zur Abnahme – Umgang mit rechtsunwirksamen AGB

• Formen der Abnahme

• Der einfache Weg zur Abnahme

• Umgang mit Abnahmeverweigerungen

• Die Bedeutung der Zustandsfeststellung nach verweigerter Abnahme

Das Seminar ist als 5-Stunden-Seminar konzipiert. Es besteht ausreichend Zeit für die Klärung von Fragen und zur Diskussion. Frei von juristischem Kauderwelsch, lebhaft und verständlich werden aus dem Prozessalltag haustechnische Fälle vorgestellt und Tipps zur Beherrschung wiederkehrender juristischer Fragen vermittelt. Die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen findet Berücksichtigung.

Manuskriptunterlagen werden zur Verfügung gestellt.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@kh-mtk-htk.de oder rufen Sie uns an: 06192/293110